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Zu später Stunde noch meine Einschätzung:

Mir leuchtet seit Wochenanfang die Aussage der Bafin nicht ein, sie könne ihre Nachricht erst am Freitag veröffentlichen, da diese ad hoc pflichtig sei. Ich fragte mir: Wenn es um eine Verlängerung durch die Behörde geht, kann und sollte diese sofort bekannt gegeben werden, nämlich wenn eine Entscheidung gefallen ist. Dasselbe gilt für ein Ende des Verbots - das war ohnehin im Kalender fix - heute 24 Uhr, keine neue Nachricht also.

Was also kann diese ad hoc pflichtige Nachricht beinhalten, habe ich mich immer wieder gefragt. Nun, ich habe einen Verdacht:

Ich könnte mir vorstellen, die Bafin hat mit dem Vorstand und dem WP gesprochen hat, ob das Testat von EY sicher ist. Ich könnte mir ferner vorstellen, dass die WP zugesagt haben, bis heute der Bafin zu melden, sollte es irgendwelche Einwände oder Einschränkungen geben.

Dies wiederum könnte die Bafin so deuten, dass eine Verlängerung gar nicht länger zu verantworten wäre, wenn z.B. morgen bekanntgegeben wird, dass die WP ihre Prüfung abgeschlossen und ein uneingeschränktes Testat gewährt haben. Schließlich wäre es vor diesem Hintergrund unangemessen, das Verbot zu verlängern. Denn mit dem Testat wäre das Unternehmen nicht mehr schutzlos den Manipulationen Dritter ausgesetzt.

Sollte es aber noch Einwendungen geben, könnte die Bafin morgen noch verlängern. D.h. für mich die Entscheidung wird heute nach Börsenschluss getroffen.

Ergo: Ich erwarte morgen die Information über das uneingeschränkte Testat und keine Verlängerung des LV Verbots.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): Kwerdenker  (18.04.19 18:44:00)
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