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Die BaFin hat das "LV-Verbot" nicht wegen der Anschuldigungen an sich verhängt, sondern wegen der Tatsache, dass Leerverkäufer im Vorfeld von einer bevorstehenden Veröffentlichung des Berichts wussten und darauf basierend Shortpositionen aufgebaut haben. Das ist eben primär die Marktmanipulation.

Die BaFin wird sich daher kaum mit EY absprechen und eine Verlängerung vom Testat abhängig machen.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): t9p  (18.04.19 19:08:31)
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