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[posting]60386683[/posting]
Zitat von Kwerdenker: Ich will mich nicht rechtfertigen, ich denke aber, dass die sehr hohen Anforderungen an ein LV Verbot (Gefährdung eines ganzen Marktes bzw. Marktplatzes, die Einzelaktie ist noch dazu ein ungewöhnlicher Sonderfall) ein sehr hohes Maß an Schutzbedürftigkeit voraussetzt. die entfällt m.E. durch das Testat.

Die strafrechtliche Seite ist ausschließliche Angelegenheit der Staatsanwaltschaft.

Anyway, we will see.


Also wieso ein Unternehmen dem ein uneingeschränkte Testat verweigert wird schutzbedürftig ist, musst du mal erklären. Das hat sich das Unternehmen selber anzulasten.
Noch dazu, wenn die Vorwürfe auf Bilanzmanipulation lauten.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): T.Hecht  (18.04.19 19:11:17)
Beitrag: 44,525 von 166,148 (ID:60386746)
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