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[posting]60388138[/posting]
Zitat von T.Hecht:
Zitat von t9p: Sehr richtig! Guter Beitrag!

WD hat ja gesagt, dass eine Buchung korrigiert werden musste und auch bereits korrigiert wurde:

Die einzige Korrektur, die sich aus dieser Untersuchung ergibt, betrifft EUR 2,5 Mio. Umsatz im Jahr 2017, die durch andere positive Korrekturen kompensiert wird, die im Rahmen von Auditverfahren außerhalb der Rajah & Tann-Untersuchung für den gleichen Berichtszeitraum festgestellt wurden.

-> https://ir.wirecard.com/websites/wc/German/3150/finanznachri…


Ich sehe keinen Grund für ein eingeschränktes Testat. Ich hab mit meiner früheren Chefin geredet, sie war Managerin in der Forensic Investigation bei KPMG. Als ich ihr die Summe nannte, um der es geht, meinte sie nur: Das lässt jeder Prüfer mangels Wesentlichkeit ohne mit der Wimper zu zucken unter den Tisch fallen.


Der einzige Fehler wurde in seiner materiellen Auswirkung von weiteren EINZGEN Fehlern kompensiert. Super! Das Testat wird verweigert, wenn E&Y das Risiko von Schadensersatzansprüchen nicht tragen kann oder will.


E&Y hat das Testat nicht nach drohenden Schadenersatzansprüchen zu erteilen sonder nach den Regeln des § 322 HGB.

E&Y drohen eher dann Schadenersatzansprüche, wenn sie das Testat ungerechtfertigterweise nicht erteilen.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): t9p  (18.04.19 23:25:47)
Beitrag: 44,549 von 166,145 (ID:60388216)
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