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[posting]60388813[/posting]Ob diese Behauptungen unwahr und/oder erfunden waren, wage ich einmal zu bezweifeln. Wahrscheinlich waren Sie aber übertrieben, um den gewünschten negativen Effekt zu verstärken.

Worauf es ankommt ist die maßgebliche und strafbare Abstimmung zwischen Artikelautoren und Investoren vor Artikelveröffentlichung. Ich denke die BaFin hat durch Ihre Strafanzeigen hinlänglich deutlich gemacht wie Sie diesen Fall bewertet.

Ich denke darüber hinaus, dass Sie sich evtll. weitere und sehr gut mögliche Shortattacken sehr genau ansehen wird (Wirecard wird auf der Watchlist ganz oben stehen) und Gewehr bei Fuß steht ein neuerliches LV Verbot auszusprechen.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): Best Choice  (19.04.19 08:31:53)
Beitrag: 44,590 von 166,145 (ID:60388900)
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