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[posting]60389653[/posting]Die Aktien von Wirecard werden nicht in USA gehandelt, nur ADRs. Jurisdiktion ist folglich in DE.

Das hat auch der US amerikanische Richter ausgeführt. Die Frist des Richters zur weiteren Begründung der Klage hat der Kläger verstreichen lassen.

Das wissen Sie, werter Jigajig, finde das allerdings bei Ihnen mit keinem Wort erwähnt.

Honit soit qui mal y pense ...


Zitat von jigajig:
Zitat von letni: ...
Die Klage ist nicht geplant, sondern (im Falle Rosen Law) bereits seit Februar eingereicht und eine wesentliche Argumentation bezieht sich auf die Geschäftsberichte der letzten Jahre, in denen Wirecard erklärt habe, Mechanismen installiert zu haben, die eine korrekte Bilanzierung garantierten.
Mehr dazu unter diesem Link, weiter unten ist ein Link zur Originalklageschrift
http://securities.stanford.edu/filings-case.html?id=106909
Laut Abfrage einer Datenbank der US-Justiz, Stand letzter Woche, gibt es (noch) keine weitere eingereichte Sammelklage (siehe pacer.gov, Anmeldung erforderlich)
In diesem Zusammenhang gleich noch ein Update zum Thema SEC: Vor einigen Wochen kursierte eine FOIA-Abfrage von "FOIAWarriors", die zu Spekulationen führte. Diese Abfrage lässt sich mittlerweile durch das SEC-System verifizieren.

 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): FutureIsUncertain  (19.04.19 12:40:20)
Beitrag: 44,691 von 166,148 (ID:60390052)
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