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[posting]60402096[/posting]Wie hier schon mehrfach geschrieben besteht aber eine Ad hoc Pflicht wenn der Vermerk versagt oder eingeschränkt wird. Und so etwas würde längst feststehen, ergo hätte es auch per Ad hoc Mitteilung publiziert werden müssen.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): Jules3000  (23.04.19 10:17:08)
Beitrag: 45,055 von 166,148 (ID:60402153)
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