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SgDuH,
mein StB (GF einer hannoverschen landw. Steuerberatungsgesellschaft) riet mir bezüglich des Baulandverkaufs aus dem Betriebsvermögen keine GmbH & Co KG zu gründen, weil ich nur 1 Kind habe. Stattdessen sollte ich in Häuser reinvestieren und einen Kredit dazu aufnehmen. Denn als Verpachtungsbetrieb würde ich ohnehin kein Ackerland für eine Reinvestition bekommen. Die Betriebsübergabe könnte dann so erfolgen, dass ich 10 % des Grund und Bodens und 1 Mietshaus zurückbehalte und der Betrieb (90% und Mietshaus + Resthof) an mein Kind übertragen wird. Nach 10 Jahren sollte der Rest übertragen werden. Einen Plan B hat er nicht benannt. Auf Nachfrage und nach eigener Recherche kam heraus, dass bei Nichtüberleben von 10 Jahren eine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Die Erbschaftssteuer würde jetzt bei 19 % liegen. Weil beim nötigen Verkauf von Betriebsvermögen auch für das Gehalt der dann geltende höchste Steuersatz anfiele, und die Erbschaftssteuer nur aus dem privaten Netto bezahlt werden müßte, wäre das gesamte Betriebsvermögen weg und vom Gehalt ein Großteil. Dem StB konnte ich nicht mehr vertrauen. Zwei andere verweigerten, den Rat (auch wenn es gut gehen könnte)durchzuführen, sondern waren sich sicher, dass der Rat (10 % zuzügl. 1 Mietshaus zurückbehalten) bei einem Verpachtungsbetrieb nicht zulässig wäre.
Ich bin völlig verzweifelt. Was kann ich tun?
Danke für Unterstützung.
Gruß
GSt
 
aus der Diskussion: Baulandverkauf - Reinvestition in Immobilien - immense Schenkungssteuer - gibt es einen Ausweg?
Autor (Datum des Eintrages): GabiSteuer  (01.05.19 23:07:06)
Beitrag: 1 von 2 (ID:60467075)
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