Hallo ihr beiden, Herzlichen Dank für die Antworten – in sechsstellige Order-Dimensionen würde ich nicht vorstoßen, zumindest nicht beim Kaufwert ... JuliaPapa: Ich war nach Google-Recherche davon ausgegangen, dass die Emittenten Rücknahmepflicht haben – ist dem nicht so? Gibt es da vielleicht auch einen formellen Unterschied zwischen Optionsscheinen und K.O.-Zertifikaten? Ich hatte mir die problemlose Rücknahme auch dadurch erklärt, dass ich ja nicht gegen die Bank wette – so, wie ich es verstehe, gehen die ja zeitlich ein entsprechendes Termingeschäft ein, um sich abzusichern ... Alles komplizierte Materie. Problem: Wenn man es dann in Praxis irgendwann ausprobiert, ist es ggf. zu spät ... Simulieren lässt sich die Rücknahme größerer Stückzahlen ja auch nicht wirklich. |
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aus der Diskussion: | Frage zur Rücknahme(pflicht) von Zertifikaten durch den Emittenten |
Autor (Datum des Eintrages): | pstrube (02.05.19 19:15:41) |
Beitrag: | 4 von 10 (ID:60474395) |
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