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Hoffentlich hat das inzwischen jeder verstanden? Ich habe da so meine Zweifel, nachdem ich mich in diversen Foren umgesehen habe.

Im Planverfahren können dagegen Beträge ausgezahlt werden, die einer Insolvenzquote von bis
zu 1,77 % entsprechen.

D.h. die Gläubiger erhalten einen geringen Betrag und für die Aktionäre bleibt nichts mehr übrig zum Verteilen.


Ein Eingriff in die Rechte der Aktionäre ist in diesem Insolvenzplan nicht vorgesehen, da auch die Anteilsrechte der Aktionäre vollständig durch die Liquidation der Schuldnerin untergehen werden. Eine besondere Behandlung der Aktionäre in diesem Insolvenzplan mit der Bildung einer eigenen Gruppe ist daher nicht geboten.

QUELLE: Insolvenzplan
https://www.beate-uhse.ag/files/bilder/investor_relations/BU…
 
aus der Diskussion: Beate Uhse: bald Ex-Pennystock?
Autor (Datum des Eintrages): tbhomy  (10.05.19 20:12:38)
Beitrag: 1,147 von 1,223 (ID:60540768)
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