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[posting]60544059[/posting]Natürlich war auch auf dieser HV die zu komplexe Finanzierungsstruktur des Unternehmens erneut ein Thema. Allerdings blieben die Forderungen nach einer Vereinfachung (Abschaffung des Genußscheinkapitals und Umstellung der Vorzugsaktien auf Stammaktien) wie nicht anders zu erwarten ohne Reaktion des Vorstandes. Weder Stefan Dräger noch die Gesellschaft seien im Besitz von Dräger Genüssen, auch seien keine nahestehenden Personen oder Gesellschaften mit dem Erwerb von Genüssen beauftragt. Die für Dräger aus dem Urteil zu erwartenden Belastungen belaufen sich lt. Aussage des Vorstandes auf ca. 1 Mio. Euro zzgl. Zinsen und werden sich nicht weiter ergebniswirksam auswirken, da bereits ausreichend Rückstellungen gebildet wurden. Eine Ad-hoc-Meldepflicht habe man nicht gesehen, da das Urteil nur für Dräger sowie die klagenden Parteien von Relevanz sei und wie gesagt keine Ergebnisauswirkung mehr habe. Ob Dräger ein Berufungsverfahren anstrengen wird, ist noch nicht entschieden.
 
aus der Diskussion: Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf
Autor (Datum des Eintrages): Lucky-hannes  (12.05.19 11:46:09)
Beitrag: 6,266 von 6,714 (ID:60548414)
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