[posting]60574352[/posting]Hallo Carimba - vielen Dank - das mit Herrn Lescow stimmt - trotzdem: Eine Frage, dein Zitat entstammt doch den allgemeinen Genussscheinbedingungen. Was ich meine waren die Bedingungen des Rückkaufangebots. |
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aus der Diskussion: | Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf |
Autor (Datum des Eintrages): | Jakobus01 (15.05.19 18:45:41) |
Beitrag: | 6,280 von 6,714 (ID:60577871) |
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