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[posting]60583706[/posting]Stell doch mal den Schlussteil dieses Urteils ein. Also da wo z.B. steht, dass die Angelegenheit wieder an die Verwaltungsbehörde zurückverwiesen wird, damit diese neu entscheidet unter Einbezugnahme des OGH Urteils und diesen Entscheid entsprechend begründen.

Was ja im übrigen genau das ist was die Verwaltungsbehörde ja gemacht hat, mit ihrer Entscheidung samt ausführlichem Bericht vom 30.03.2012.

Gruss
elvis-lebt
 
aus der Diskussion: Rock'n' Roll: alles kommt zurück! (Thema Eurogas)
Autor (Datum des Eintrages): elvis-lebt  (16.05.19 14:15:54)
Beitrag: 53,617 von 69,242 (ID:60583778)
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