Fenster schließen  |  Fenster drucken

Die RA-MICRO Software AG - einer der führenden Anbieter für Anwaltssoftware (seit 1981/1982 am Markt) - ist seit Ende November 2018 am Börsenplatz berlin handelbar.

Homepage: https://www.ra-micro.de/

Am 15.05.19 wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversamnling im Bundesanzeiger veröffentlicht:

RA-MICRO Software AG
Berlin
WKN: A1MMD3 / ISIN: DE000A1MMD34
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 25. Juni 2019 um 10:30 Uhr
im Europa-Center, 4. OG
Tauentzienstr. 9-12, 10789 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der RA-MICRO Software AG, des Lageberichts der Gesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und von der RT Bade Happich Wiesner Revisionstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss entsprechend § 171 AktG gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG, § 17 Abs. 3 der Satzung erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (Punkt 2 der Tagesordnung).
2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der RA-MICRO Software AG für das Geschäftsjahr 2018 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von 10.791.681,36 € ausweist, festzustellen.
3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2018 in Höhe von 10.791.681,36 € wie folgt zu verwenden:

3.a. Zahlung einer Dividende in Höhe von 6,00 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 6.000.000,00 €. Die Dividende ist am 28.06.2019 zahlbar.

3.b. Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 4.791.681,36 € auf neue Rechnung.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder der Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 die Entlastung zu erteilen.
6.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RT Bade Happich Wiesner Revisionstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kurfürstendamm 62, 10707 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
7.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der RA-MICRO Software AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 7 Abs. 3 der Satzung wird geändert und lautet wie folgt:
„(3)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei einer anderen von der Gesellschaft in der Einberufung bezeichneten Stelle in der in der Einberufung vorgeschriebenen Form angemeldet haben.“
8.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält zukünftig eine jährliche Vergütung in Höhe von 100.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Außerdem hat er Anspruch auf die Erstattung seiner Auslagen und Aufsichtsratshaftpflichtversicherung.
9.

Beschlussfassung über die Nachwahl von einem Mitglied des Aufsichtsrats

Herr Dr. Peter Becker hat dem Vorstand angekündigt, dass er beabsichtigt mit Aufruf dieses Tagesordnungsordnungspunktes sein Amt als Aufsichtsrat niederzulegen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor:


Herrn Markus Frank, Rechtsanwalt, Berlin

als Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied, Herrn Dr. Peter Becker, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsrats Markus Frank endet, wie die Amtszeit des übrigen Aufsichtsrats der Gesellschaft, in 2020 mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2019.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 6 der Satzung der Gesellschaft zusammen, die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Auslage von Unterlagen

Die zu dem Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen (Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018) liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der RA-MICRO Software AG, Tauentzienstr. 9-12, 10789 Berlin, zur Einsicht für die Aktionäre aus.
Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung jeder Aktionär berechtigt. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern werden die Aktionäre, welche den Besuch der Hauptversammlung planen jedoch gebeten, sich unter nachfolgender Anschrift unverbindlich zu melden. Zur Erleichterung der Rückmeldung wird den Einladungsunterlagen gemäß § 125 AktG ein entsprechendes Formular beigelegt.

RA-MICRO Software AG

c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 21 0 27 288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de
Anfragen und Anträge von Aktionären

Wenn Sie Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese per Post an:

RA-MICRO Software AG
Investor Relations / Hauptversammlung
Tauentzienstr. 9-12, 10789 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 435 98 965
E-Mail: aktien@ra-micro.de

zu richten.

Rechtzeitig zugehende Anträge von Aktionären werden unter der Internetadresse www.ra-micro.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Schriftform.



Berlin, Mai 2019

Vorstand der RA-MICRO Software AG
 
aus der Diskussion: RA-MICRO Software AG – Anwaltssoftware in der Kanzlei und in der Cloud
Autor (Datum des Eintrages): Muckelius  (19.05.19 07:35:35)
Beitrag: 1 von 19 (ID:60597381)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE