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[posting]60633773[/posting]Entspann dich mal!

So steht es in der Pressemitteilung von Biofrontera:

"Die Balaton Beklagten haben nach der öffentlichen Ankündigung eines
Übernahmeangebots erhebliche Mengen an Aktien der Gesellschaft erworben, was einen Verstoß gegen die Vorschrift 14e-5 der Kommission nach dem 34 Act und die
Vorschriften zur Marktmanipulation darstellt, die darauf abzielen, betrügerische,
irreführende oder manipulative Handlungen oder Praktiken im Zusammenhang mit
einem Übernahmeangebot für Wertpapiere zu verhindern."


Ich bin kein Jurist, habe aber vernommen, dass man nicht handeln darf, da man so das Angebot manipulieren kann. Macht aus meiner Sicht auch Sinn. So verstehe ich auch den Vorwurf gegenüber Balaton.

Wenn du als Ober-Börsenprofi nun sagst, Maruho darf trotzdem handeln, dann nehme ich es zur Kenntnis.
Hatte aber noch zwei Punkte genannt, warum ich davon ausgehe, dass Maruho nicht handelt.
Denn auch hier würden die Mitteilungspflichten an der SEC gelten und ich finde keine Mitteilungen von Maruho...
 
aus der Diskussion: Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation
Autor (Datum des Eintrages): Schwabinho  (23.05.19 11:47:22)
Beitrag: 48,727 von 66,508 (ID:60633968)
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