Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]60716463[/posting]Rücknahme ist tatsächlich missverständlich, da diese (fast ausschließlich) nur im Rahmen des Zivilrechts möglich ist (Unmöglichkeit der Gegenleistung etc.). Oder bei vorbehaltenen Ereignissen, ist hier aber nicht relevant.

Besser wäre die Formulierung gewesen: Das Angebot ohne weitere Nachbesserungen auslaufen lässt.

Aber schön, dass du bei uns mitliest. Spondon und du seit ja hier quasi unter euch.

Gruß law
 
aus der Diskussion: Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation
Autor (Datum des Eintrages): law2312  (02.06.19 17:51:02)
Beitrag: 49,106 von 66,537 (ID:60716595)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE