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[posting]60796465[/posting]Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.

Ich habe das Gefühl, eine Sache noch nicht verstanden zu haben:

Aktien werden also nur beim Verkauf versteuert und nicht bei Buchgewinnen. Aber auf welche Summe wird beim Verkauf der Steuersatz tatsächlich angewandt?

Beispielrechnung:
Ich lege 20000 Euro an.
Im ersten Jahr mache ich einen Gewinn von 2000€. (=> 22000€)
Im zweiten Jahr mache ich einen Gewinn von 1000€. (=> 23000€)
Nach dem zweiten Jahr entschließe ich mich, nicht mehr in diese Aktie zu investieren. Welche Summe ist jetzt der Gewinn, auf den der Steuersatz angewandt wird?

a) Der Gewinn ist alles was über den ursprünglichen Kaufpreis hinausgeht, also die 3000 Euro.
Das würde aber keinen Sinn machen, weil es sich so nicht mehr lohnt, sein Geld über Jahrzehnte hinweg in dieselbe Aktie zu investieren. Außerdem müsste dann doch auch die Inflation eingerechnet werden.

b) Der Gewinn ist alles, was in dem Jahr der Abbuchung gewonnen wurde. Also die 1000€ des zweiten Jahres.
Auch das wirkt auf mich aber unsinnig. Denn dann muss ich doch einfach mit dem Verkauf warten, bis ich ein Jahr erwische, in dem ich keinen Gewinn mache. Würde ich mich an die Regel "abstoßen bei Verlust / ruhenlassen bei Gewinn" halten, würde ich damit nie Abgeltungssteuer zahlen müssen.

Übersehe ich da etwas oder ist eines dieser beiden Szenarien tatsächlich richtig?
 
aus der Diskussion: Rentabilität von Aktien trotz Abgeltungssteuer
Autor (Datum des Eintrages): Frederik_Fell  (13.06.19 14:01:08)
Beitrag: 8 von 27 (ID:60798214)
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