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-Landwirtschafliche Fläche(unbebaut, darf auch nicht bebaut werden) 6050m²
-2 Eigentümer (nicht verheiratet, nicht verwand, beide deutsch mit Wohnsitz in Deutschland)
-Photovoltaikangetriebene(ca. 1m²) Grundwasserpumpe auf dem Grundstück

Eine Grundbesitzerhaftpflichtversichtung gibt es dafür leider nicht, da das Grundstück in den Niederlanden liegt. Dann wäre es versichert.

Jetzt besteht aber die möglichkeit, dass das durch eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist. Da gibt es welche, die Grundstücke in Europa(NL) bis zu dieser Größe absichern(oft <10.000m²). Und auch Photovoltaikanlagen.



Wenn jetzt einer von beiden eine solche PHV abschließt, reicht das dann aus? Also sind dann beide Grundstückseigentümer abgesichert gegen Schadensersatzannsprüche Dritter? Wenn also z.B. Jemand einen elektrischen Schlag durch die Photovoltaikbatterie abbekommt oder ein Ast Jemanden auf dem Kopf fällt von einem Obstbaum auf dem Feld oder ein Misthaufen Feuer fängt und das Nachbarhaus abbrennt.

Oder zahlt die PHV dann nur die Hälfte des Schadens, da ja nur einer der beiden Grundstückseigentümer abesichert war?
Oder kann ein Dritter sich an den Grundstückseigentümer A(ohne diese PHV) wenden und dann muss er für den Schaden aufkommen, auch wenn Grundstückseigentümer B den Schaden über seine PHV regulieren lassen würde?

Danke!
 
aus der Diskussion: Wie versichere ich ein unbebautes Grundstück?
Autor (Datum des Eintrages): o0Julia0o  (15.06.19 13:23:49)
Beitrag: 1 von 5 (ID:60814381)
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