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Danke! Also BEIDE müssen das Grundstück in der Haftpflichtversicherung versichert haben? Es ist also nicht das Grundstück versichert sondern die Eigentümer?

Wenn der geschädigte beide verklagt und einer den Schaden begleicht, dann wäre es doch erledigt. Und der 2. müsste nicht mehr haften?

Oder zahlt die Versicherung dann nur die Hälfte - da ja nur einer der beiden Eigentümer versichert war und das Grundstück somit unterversichert? Genau um 50%.

Ein Photoltaikpanel (Instelanlage) stellt schon eine Bebauung dar?
 
aus der Diskussion: Wie versichere ich ein unbebautes Grundstück?
Autor (Datum des Eintrages): o0Julia0o  (16.06.19 11:47:00)
Beitrag: 3 von 5 (ID:60817369)
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