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[posting]60814381[/posting]Wenn das Grundstück in NL liegt, kannst du es dann nicht bei einer NL Versicherung versichern?

Ruf doch einfach mal eine Versicherung oder einen Vers.Makler an, die können dir doch sicherlich mehr helfen als ein Forum es hier könnte.

Nach außen seid ihr beide haftbar, der Kläger wird sich dann eher an den wenden, bei dem die Chance auf Zahlung größer ist oder ggf gleich an beide.
 
aus der Diskussion: Wie versichere ich ein unbebautes Grundstück?
Autor (Datum des Eintrages): LeDax  (16.06.19 12:10:42)
Beitrag: 4 von 5 (ID:60817450)
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