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[posting]60843001[/posting]
Zitat von Chris_M: Kennzeichen einer gewerbepflichtigen Tätigkeit:

Wer eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt
Selbständigkeit (Handeln auf eigene Rechnung und Gefahr)
Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Erfüllt man nur eine dieser Voraussetzungen, und die Gewinnerzielungsabsicht, dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.

Die Höhe der Steuern ist abhängig davon, wie viel Gewinn der Trader macht. Ist der Gewinn relativ klein, dann kann er einfach als Nebeneinkommen angegeben werden. ....

https://www.social-trading.eu/social-trading-ratgeber/social…

findet man aber auch alles bei Tante google


leider aber auch zu ungenau, tante googel hab ich doch befragt.Ich werde ja keine Rechnungen schreiben, dass dies zu besteuern ist ist klar, es ist nur nicht klar ob gewerbe,freiberuflich ,kleinunternehmen etc, vielleicht findet sich jemand der es umgesetzt hat.Danke
 
aus der Diskussion: Anfrage Gewerbe?
Autor (Datum des Eintrages): Mona_1  (19.06.19 16:50:48)
Beitrag: 3 von 13 (ID:60843064)
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