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Ich würde jetzt erst mal entspannt bleiben, was das Thema Gewerbeanmeldung angeht. Das FA ist wichtiger.

Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 EUR, so dass es erstmal nicht wichtig ist ob Gewerbe oder freiberuflich.

Einen Betriebseröffungsbogen beim FA abzugeben macht in jedem Fall Sinn. Der wird sonst spätestens angefordert, wenn die Einkünfte in der Steuererklärung angegeben werden.

Ist der Gewinn unter 410 EUR im Jahr, dürften die Einkünfte überhaupt keine Rolle spielen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) - man sollte trotzdem das FA zumindest bei der Abgabe der Steuererklärung mal darauf hinweisen. Dann würde ich aber auch auf das aufwändige Formular verzichten.
 
aus der Diskussion: Anfrage Gewerbe?
Autor (Datum des Eintrages): Baldur74  (19.06.19 17:59:49)
Beitrag: 6 von 13 (ID:60843757)
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