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Wir prüfen gerade die Inanspruchnahme auch der Luxemburger Kapitalverwaltung dieses Fonds auf Erstattung von Ausgabeaufschlag und Vertriebsentgeltanteil der laufenden Kosten. Solche Ansprüche wären unabhängig von der Performance der Beteiligung gegeben und sollten Privatanlegern zustehen, weil die Fondsgesellschaften diese renditevernichtenden Abzüge von Institutionellen Anlegern nicht verlangen oder sie ihnen erstatten. Der Profi verweigert sie, weil sie ihm keinerlei Vorteile bringen. Die sog. Rückvergütungen, die damit finanziert werden sollen, stellen nach der Rechtsprechung eine konkrete Gefährdung dar. Weshalb die Politik immer mal wieder zaghafte Versuche unternommen haben soll, diese Praxis endlich wirksam zu verhindern. Offiziell verboten ist sie schon lange, § 70 WpHG. Für diese Ungleichbehandlung der Privatanleger, die nicht mit einem "Mengenrabatt" für Professionelle zu verwechseln ist, fehlt uns die erforderliche Rechtfertigung. Unfaire Praktiken führen nach dem einschlägigen KAGB aber zu Schadensersatzansprüchen. Die in diesem Jahr erstmals erstellten Kostenausweise bzw. - berichte geben ungefähre Hinweise auf die Höhe dieser Abzüge in 2018, z. B. unter den Stichworten "vereinnahmte Zuwendungen" und "einmalige Kosten". Aus diesen Angaben lässt sich überschlagen, wie viel Privatanlegern auch schon in zurückliegenden Zeiträumen für Abschlussprämien und Bestandspflegeprovisionen abgezogen wurde. Unter "Ausgabeaufschlag zurück" gibt es hier im Forum Geldanlage eine Diskussion mit weiteren Erläuterungen.
 
aus der Diskussion: Flossbach von Storch: Multiple Opportunities - Wer ist investiert?
Autor (Datum des Eintrages): Finanzanwalt  (19.06.19 23:55:55)
Beitrag: 7 von 25 (ID:60846763)
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