https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/ausbuchung-wertl… Wenn endgültig wertlos gewordene Aktien aus dem Depot ausgebucht werden, ist der betroffene Privatanleger naturgemäß an einer steuerlichen Verwertung seines erlittenen Vermögensverlusts interessiert. Das FG Rheinland-Pfalz hat nun grünes Licht für einen Verlustabzug gegeben - das letzte Wort liegt aber beim BFH. |
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aus der Diskussion: | Profitable Kanadische Fintech Aktie steht kurz vor dem Ausbruch nach open! |
Autor (Datum des Eintrages): | 90BVB09 (20.06.19 14:36:30) |
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