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https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/ausbuchung-wertl…

Wenn endgültig wertlos gewordene Aktien aus dem Depot ausgebucht werden, ist der betroffene Privatanleger naturgemäß an einer steuerlichen Verwertung seines erlittenen Vermögensverlusts interessiert. Das FG Rheinland-Pfalz hat nun grünes Licht für einen Verlustabzug gegeben - das letzte Wort liegt aber beim BFH.
 
aus der Diskussion: Profitable Kanadische Fintech Aktie steht kurz vor dem Ausbruch nach open!
Autor (Datum des Eintrages): 90BVB09  (20.06.19 14:36:30)
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