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Meine drei Termine beim LSG in Potsdam, Försterweg 2-6, ab 9:30 Uhr.

Ein rechtsstaatliches Verfahren ist nicht mehr möglich. Das LSG verweigert jede Vorbereitung und Klärung von strittigen Fragen, mein vom Deutschen Bundestag zugelassener Zeuge und Sachverständige wurde nicht befragt und mein Beistand wurde ebenfalls weder befragt noch geladen. Mein Antrag auf Kostenübernahme wurde verfälscht - entweder eine große Leseschwäche der Richter, ober aber Vorsatz.

Auch das BSG läßt diese geplante Rechtsbeugung zu und bleibt untätig: https://rechtsstaat20.blogger.de/

Auch wurde die Gegenseite nicht befragt, wobei fraglich ist, wer denn der Leistzungsträger überhaupt ist und wer in vertritt, ein Verstoß gegen § 138 I ZPO. Damit wird verhindert, daß sich der Leistungsträger wahrheitsgetreu äußern muß - wieso wohl?

Daß LSG verstößt auch - wie vorher schon das SG - gegen seine Aufklärungs- Hinweis- und Beratungspflichten, § 106 SGG, § 139 ZPO und §§ 273ff ZPO.

Da dies alles schon im Vorfeld klar ist, wird es sicherlich interessant.
Isi
 
aus der Diskussion: Prozeßbeobachter gesucht
Autor (Datum des Eintrages): Isengrad  (24.06.19 04:01:23)
Beitrag: 15 von 73 (ID:60873630)
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