Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]60879999[/posting]Es geht um den §22 Absatz 2, dort ist in der Satzung etwas anderes geregelt und darauf bezieht sich auch Balaton bei den Anträgen.

Ich dachte auch erst an eine "Finte", aber als ich die Stellungnahme vom Vorstand gelesen habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit möglich sein sollte und dann kann man in der Folge auch die Satzung bezüglich der Abwahl der Aufsichtsräte ändern.
 
aus der Diskussion: Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation
Autor (Datum des Eintrages): Schwabinho  (24.06.19 20:01:22)
Beitrag: 49,932 von 66,508 (ID:60880179)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE