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[posting]60880179[/posting]Ich sehe das etwas anders.

Man kann in der Satzung durchaus die gesetzlich vorgegebene qualifizierte Mehrheit für die Abberufung von Aufsichtsräten in eine einfache Mehrheit ändern.

Aber für diese Satzungsänderung bedarf es m.M. erstmal eine 3/4 Mehrheit.
 
aus der Diskussion: Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation
Autor (Datum des Eintrages): Caldo  (24.06.19 20:55:05)
Beitrag: 49,935 von 66,523 (ID:60880689)
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