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[posting]60880689[/posting]Ich bin kein Jurist und schreibe daher nur meine Meinung.
Bisher ist klar geregelt, dass es für die Abberufung eines AR eine 3/4 Mehrheit benötigt.

Wo ich mir nicht sicher bin ist, ob der §22 Absatz 2 es ermöglicht, dass man die Satzung mit einfacher Mehrheit ändern kann oder ob es dafür auch eine 3/4 Mehrheit braucht.
Dann wäre ja alles in Ordnung, denn das ist der einzige TOP den ich kritisch sehe.

Die anderen TOPs hatten wir teilweise schon, die AR Alternativen sind für mich keine und der Vertrauensentzug bei Schaffer ist wohl eher symbolischer Art.
 
aus der Diskussion: Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation
Autor (Datum des Eintrages): Schwabinho  (24.06.19 21:18:05)
Beitrag: 49,936 von 66,537 (ID:60880887)
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