Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]60881373[/posting]Da muss ich Dir ausnahmsweise widersprechen. Während man beim Menschen ein Fehlverhalten akzeptiert (da dies nicht systemisch ist, sondern zufällig auftritt) gibt es bestimmte Fehler, die man einem autonomen Fahrzeug nicht zugesteht. So wäre es z.B. inakzeptabel, wenn ein Autopilot einfach ein Kind an einem Zebrastreifen überfährt (zugegeben, gleiches wird auch bei einem Menschen extrem selten vorkommen), auch der der überwachte AP-Unfall des UBER-Fahrzeugs würde trotz partieller Mitschuld der Fußgängerin (bzw. Fahrradfahrerin) in einem kommerziell erhältlichen System sofort zum (vorübergehenden) Widerruf der Zulassung führen. Und letztlich geht es auch um Haftung. Eine Haftungsfreistellung wird es nicht geben. Entweder Fahrer oder AP-Hersteller haften bei einem Fehlverhalten (Unfall).
 
aus der Diskussion: Wann platzt die TESLA-Blase
Autor (Datum des Eintrages): chr203  (24.06.19 22:55:38)
Beitrag: 74,031 von 206,916 (ID:60881736)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE