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Stowe Woodward AG

Düren



Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am

Donnerstag, den 27. Juni 2019 um 10:00 Uhr

im Konferenzraum unseres Werkes in 52353 Düren, Am Langen Graben 22, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.


Tagesordnung

Einziger Tagesordnungspunkt:


Aufhebung des Beschlusses vom 29. August 2018 zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und Neuwahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018


Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Beschluss vom 29. August 2018 zur Wahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 (Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung vom 29. August 2018) aufzuheben und stattdessen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.


Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) spätestens am 20. Juni 2019 unter der Adresse

Stowe Woodward Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
-General Meetings-
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main


zugehen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung. Der Nachweis hat durch Vorlage eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten Nachweises des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 6. Juni 2018 zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese dienen den Aktionären als Ausweis für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.


Stowe Woodward Aktiengesellschaft
Am Langen Graben 22
52353 Düren
Telefax: 0 24 21 / 84 05 309
E-Mail: dninternet@stowewoodward.eu


Bis spätestens zum Ablauf des 12. Juni 2019 unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im elektronischen Bundesanzeiger unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 12. Juni 2019 ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.




Düren, im Mai 2019



Der Vorstand




quelle bundesanzeiger
 
aus der Diskussion: Stowe Woodward (vormals Gummiwerke Becker AG)
Autor (Datum des Eintrages): Huusmeister  (26.06.19 17:13:01)
Beitrag: 1 von 1 (ID:60897141)
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