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[posting]60901122[/posting]
Zitat von pechstein1: Zitat aus Straßenverkehrsgesetz §1b: Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen, wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.

Was dann auch beinhaltet, dass das EINSCHALTEN in bestimmte Situationen illegal sein kann.

Ziemlich grenzig wird es dann, wenn man etwas einschaltet was Fahr-ASSISTENT heisst, und dieses Sytem bei 250km/h der Kontrolle übergibt, inklusive die scharfe Bremsmanöver, die dabei alle 20 Sekunden nötig sind.


Dieser Paragraph zeigt eigentlich nur, von welchen Vollversagern wir mittlerweile regiert werden und welche Gesetze die uns aufhalsen, die sich selber widersprechen.

Das Auto soll also "vollautomatisch" fahren, aber der Fahrer soll trotzdem jederzeit erkennen können, wenn die Technik versagt und dann "übernehmen"... Gehts noch?
Was für ein Schwachsinn. Hätte man vielleicht auch mal den Passagieren der Titanic sagen sollen: Wenn der Eisberg kommt, bitte mit Schwimmbewegungen anfangen, auf dem Schiff seid ihr dann nicht mehr sicher.

Entweder ein Auto kann automatisch fahren, dann lass ich es fahren, und verlass mich auf die Systeme. Oder es kann es nicht, dann darf es keine Zulassung bekommen.
Die Firma Flixbus schreibt ja auch nicht in ihre AGBs: Wenn unsere Fahrer wegen Arbeitsüberlastung am Steuer einschlafen, sind die Passagiere verpflichtet, den Fahrer wieder zu wecken...
Nein, ich verlass mich darauf, dass der Fahrer vorne seinen Job beherrscht und pass nicht auf, dass der auch alles richtig macht.
 
aus der Diskussion: Wann platzt die TESLA-Blase
Autor (Datum des Eintrages): RubiRubin  (27.06.19 12:51:09)
Beitrag: 74,180 von 207,690 (ID:60903336)
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