das geschaeftsmodell muss weiter gefuehrt werden; ein fussballclub kann die verlustvortraege m.e. nicht nutzen. es ist sowieso sehr fraglich wer, wann, was und wozu auch immer nutzen kann Rettung von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel (§ 8c KStG) Special 02/2019 siehe : https://www.pnhr.de/aktuelle-themen-specials/rettung-von-ver… dieser beitrag richtet sich an interessierte leser und nicht an den abwartenden spammer |
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aus der Diskussion: | Intertainment -- eine Mantelspekulation |
Autor (Datum des Eintrages): | bonDiacomova (28.06.19 10:17:03) |
Beitrag: | 1,370 von 3,429 (ID:60910929) |
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