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das geschaeftsmodell muss weiter gefuehrt werden;
ein fussballclub kann die verlustvortraege m.e. nicht nutzen.

es ist sowieso sehr fraglich wer, wann, was und wozu auch immer nutzen kann

Rettung von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel (§ 8c KStG)
Special 02/2019
siehe : https://www.pnhr.de/aktuelle-themen-specials/rettung-von-ver…

dieser beitrag richtet sich an interessierte leser
und nicht an den :cool: abwartenden :laugh: spammer
 
aus der Diskussion: Intertainment -- eine Mantelspekulation
Autor (Datum des Eintrages): bonDiacomova  (28.06.19 10:17:03)
Beitrag: 1,370 von 3,429 (ID:60910929)
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