Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]60893187[/posting]Ein Blick in den Konzernabschluss 2018 zeigt das in 2018 keine Abschreibungen auf die 2017 erworbenen Aktien erfolgten. Wir sprechen über einen Betrag von ca. 1,2 Mio.. Den halte ich in Anbetracht eines Gesamtergebnisses von 4,6 Mio (26%) für durchaus relevant. Der WP hat sich mit der in der HV erwähnten Stellungnahme "man sei ja schließlich in bereits fortgeschrittenen Gesprächen mit Greiffenberger" einlullen lassen. Erinnert mich an die Fusionsgespräche zwischen Deutsche- und CommerzBank ;-) Nach meinen rudimentären HGB Kenntnissen gilt das Niederstwertprinzip, somit ist die Aktie mit dem am Bilanzstichtag gültigen Aktienkurs zu bewerten. Warum wird das nicht angewendet oder warum greift die erwähnte Begründung? Aber demnächst wird ja bei Blue Cap nach IFRS bilanziert und dann kann die Gesellschaft uns Aktionären den wahren Wert zeigen. Sehr schade. Fand ich immer sehr charmant, wenn der Wirtschaftsprüfer Dr. Schubert damit kokettiert hat, " das man schließlich nach HGB bilanziert und sich damit von den unseriösen IFRS Gesellschaften abhebt" Aber jetzt wo er ausgecasht hat sieht er das wohl lässiger.
 
aus der Diskussion: Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft
Autor (Datum des Eintrages): stappenwolf  (28.06.19 16:23:02)
Beitrag: 4,574 von 6,433 (ID:60914388)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE