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[posting]60920529[/posting]Zitat von Jakobus01: soweit ich weiss steht in den Genussscheinbedingungen klar Stamm- oder Vorzugsaktien
Dies ist so korrekt. In den mir vorliegenden Genussscheinbedingungen der Serien A und D steht, dass der Umtausch in Stamm- oder Vorzugsaktien erfolgen kann.
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aus der Diskussion: |
Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf |
Autor (Datum des Eintrages): |
turner1948 (02.07.19 15:05:04) |
Beitrag: |
6,296 von 6,714 (ID:60936877) |
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