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[posting]60920529[/posting]
Zitat von Jakobus01: soweit ich weiss steht in den Genussscheinbedingungen klar Stamm- oder Vorzugsaktien


Dies ist so korrekt. In den mir vorliegenden Genussscheinbedingungen der Serien A und D steht, dass der Umtausch in Stamm- oder Vorzugsaktien erfolgen kann.
 
aus der Diskussion: Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf
Autor (Datum des Eintrages): turner1948  (02.07.19 15:05:04)
Beitrag: 6,296 von 6,714 (ID:60936877)
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