Donnerstag, 04. Juli 2019 Abmahnpraktiken sind legal BGH sieht keinen Rechtsbruch bei Umwelthilfe https://www.n-tv.de/wirtschaft/BGH-sieht-keinen-Rechtsbruch-… Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das entscheidet nun der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Das heißt: Die DUH darf weiter als Verbrauchschutzverband nicht nur abmahnen, sondern auch klagen. |
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aus der Diskussion: | Baumot nach Kapitalherabsetzung |
Autor (Datum des Eintrages): | Dagobertchen1 (04.07.19 09:42:28) |
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