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Donnerstag, 04. Juli 2019

Abmahnpraktiken sind legal BGH sieht keinen Rechtsbruch bei Umwelthilfe

https://www.n-tv.de/wirtschaft/BGH-sieht-keinen-Rechtsbruch-…

Die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind kein Rechtsmissbrauch. Das entscheidet nun der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Das heißt: Die DUH darf weiter als Verbrauchschutzverband nicht nur abmahnen, sondern auch klagen.
 
aus der Diskussion: Baumot nach Kapitalherabsetzung
Autor (Datum des Eintrages): Dagobertchen1  (04.07.19 09:42:28)
Beitrag: 6,581 von 13,065 (ID:60952216)
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