Habt ihr dieses Schreiben hier auch bekommen?: „wir möchten Ihnen hiermit von einer Veröffentlichung in den "Wertpapier-Mitteilungen" Kenntnis geben. Im Zusammenhang mit den im Betreff genannten Wertpapieren ist in den USA eine sogenannte Class-Action, also eine Art Sammelklage anhängig. Eine Class-Action stellt eine nach US-amerikanischem Prozessrecht gegebene besondere Klagemöglichkeit für eine Vielzahl von Personen dar, zum Beispiel alle Inhaber bestimmter Wertpapiere gegen den Emittenten dieser Wertpapiere. Hierbei ist es jedoch nicht erforderlich, dass von vornherein alle Inhaber der Wertpapiere als Kläger auftreten. Die Besonderheit einer Klage als Class-Action besteht darin, dass sich die Mitglieder der Class-Action auch zu einem späteren Zeitpunkt der Class-Action anschließen und zum Beispiel durch Einreichen eines "Proof of Claim" an einem Vergleich teilnehmen können. Hierfür entstehen dem einzelnen Wertpapierinhaber in den USA keinerlei Gerichts- oder Anwaltskosten. Derartige Verfahren können sich erfahrungsgemäß über mehrere Jahre hinziehen. Zur Teilnahme an dieser Class-Action sind alle Personen berechtigt, die ADRs der Alibaba Group Holding Ltd. (WKN A117ME/ ISIN US01609W1027) am 19.09.2014 über das IPO oder bis zum 28.01.2015 gekauft und anderweitig erworben haben.“ |
|
aus der Diskussion: | Alibaba rockt Zahlen und boomt in der Cloud: Was Investoren wissen müssen |
Autor (Datum des Eintrages): | crimson (12.07.19 10:44:25) |
Beitrag: | 21 von 518 (ID:61010699) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |