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Habt ihr dieses Schreiben hier auch bekommen?:
„wir möchten Ihnen hiermit von einer Veröffentlichung in den
"Wertpapier-Mitteilungen" Kenntnis geben.
Im Zusammenhang mit den im Betreff genannten Wertpapieren ist in den USA
eine sogenannte Class-Action, also eine Art Sammelklage anhängig.
Eine Class-Action stellt eine nach US-amerikanischem Prozessrecht gegebene
besondere Klagemöglichkeit für eine Vielzahl von Personen dar, zum Beispiel
alle Inhaber bestimmter Wertpapiere gegen den Emittenten dieser Wertpapiere.
Hierbei ist es jedoch nicht erforderlich, dass von vornherein alle Inhaber
der Wertpapiere als Kläger auftreten. Die Besonderheit einer Klage als
Class-Action besteht darin, dass sich die Mitglieder der Class-Action auch
zu einem späteren Zeitpunkt der Class-Action anschließen und zum Beispiel
durch Einreichen eines "Proof of Claim" an einem Vergleich teilnehmen
können.
Hierfür entstehen dem einzelnen Wertpapierinhaber in den USA keinerlei
Gerichts- oder Anwaltskosten. Derartige Verfahren können sich
erfahrungsgemäß über mehrere Jahre hinziehen. Zur Teilnahme an dieser
Class-Action sind alle Personen berechtigt, die ADRs der
Alibaba Group Holding Ltd. (WKN A117ME/ ISIN US01609W1027)
am 19.09.2014 über das IPO oder bis zum 28.01.2015 gekauft und
anderweitig erworben haben.“
 
aus der Diskussion: Alibaba rockt Zahlen und boomt in der Cloud: Was Investoren wissen müssen
Autor (Datum des Eintrages): crimson  (12.07.19 10:44:25)
Beitrag: 21 von 518 (ID:61010699)
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