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Glasklare Angelegenheit:

Zurück­wei­sung mit Ansage


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Entgegen aller Verlautbarungen der AfD kam diese Entscheidung nicht völlig überraschend. Bereits am 18. Juni hatte die Landeswahlleiterin in einem persönlichen Gespräch bei der Abgabe der Unterlagen auf genau diese Problematik hingewiesen, am nächsten Tag erteilte sie schriftliche Mängelhinweise. Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben. Das Zeitfenster war knapp, aber es bot der Partei die Gelegenheit, sich auf die Problematik vorzubereiten.
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Zu beklagen, dass sich das bestehende und bekannte Risiko nun also am vergangenen Freitag realisiert hat, mag politisch möglich sein, wirkt aber ebenso realitätsfremd. Es war die AfD selbst, die bereits bei der letzten Landtagswahl mit den Formalia des sächsischen Wahlrechts konfrontiert worden war und um die Einhaltung der Wahlregeln wusste und diese auch selbst einforderte. Überdies war bekannt, dass das sächsische Wahlrecht eine gerichtliche Überprüfung vorab nicht vorsieht. Dieser Situation hat sich die Partei bewusst gestellt. Für die Mutmaßung von Intrigen und rein politisch geleiteten Entscheidungen dürfte wenig Raum bleiben. Damit bietet die Zurückweisung der hinteren Listenplätze aber auch keinen Anlass einen Opfer-Mythos zu begründen.


https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/landtagswahl-sachse…
 
aus der Diskussion: Das Experiment! Moderierter Thread zum Thema „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“
Autor (Datum des Eintrages): EllyMaus  (14.07.19 10:57:00)
Beitrag: 18 von 90 (ID:61021907)
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