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Grundsätzlich sind die Regeln einzuhalten und zwar von allen Parteien, unabhängig vom persönlichen Befinden des Einzelnen.

Wenn, so wie offenbar in diesem Fall, das Regelwerk keine Ausnahmen beschreibt, dann muss man eben die Rechtsfolgen akzeptieren. In diesem Fall wurde vom Wahlausschuss ja sogar vorher ein entsprechender Hinweis gegeben, so das man den Regelverstoß hätte vermeiden können.

Ja, eventuell wird der Wählerwille jetzt nicht 1 zu 1 abgebildet, das ist dann leider so. Aber das kann kein Grund sein, die Regeln nicht anzuwenden. Denn wer sollte aufgrund welcher Grundlage jetzt entscheiden, ob die Folgen eintreten oder nicht. Hier kämen wir dann zu willkürlichen Entscheidungen.

Zur Zusammensetzung des Wahlausschusses wurde ja bereits geschrieben, ich sehe keine bessere, praktikable Möglichkeit. Hier das Fehlen der Unabhängigkeit zu Unterstellen ist schon ein harter Vorwurf, denn schließlich sind die Mitglieder dem Gesetzt verpflichtet und damit steht die Entscheidung zunächst einmal.

Zu begrüßen wäre es sicher, wenn das Regelwerk vor der Durchführung der Wahl die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung böte, dieses ist offenbar nicht der Fall.

Da wir in einem Rechtsstaat leben bleibt dem Betroffenen ja immer noch die Gelegenheit, diese Entscheidung nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen. Wenn dem dann stattgegeben wird kommt es dann halt eventuell zu Neuwahlen. Wäre dann blöd in der Außenwirkung, aber ist dann halt so. Der Wahlausschuss mußte eine Entscheidung treffen (wie ein User schrieb offenbar ohne Gegenstimme) und hat es verantwortungsbewußt getan.

Das es gegenteilige Meinungen gibt ist auch der Normalfall - drei Juristen haben zu einem Sachverhalt mindestens 5 Meinungen.
 
aus der Diskussion: Das Experiment! Moderierter Thread zum Thema „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“
Autor (Datum des Eintrages): Besserwisser1000  (15.07.19 12:44:34)
Beitrag: 40 von 90 (ID:61027213)
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