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Also wie gesagt, der Abspaltungsvorgang an sich (sprich die Einbuchung ins Depot) sollte egtl. ein steuerneutraler Vorgang sein.

Aber: Rechnerisch bleibt es sich egal. Es ändern sich nur die Besteuerungszeitpunkte.


Fall 1

Wie bei Ibizenco. Den MGXR Aktien wird ein "fiktiver" EK zugeschrieben (hier 0,6559 € für den 1. Stichtag und 0,374644 € für den 2. Stichtag). Darauf werden (fälschlicherweise?) sofort Kapitalertragsteuern einbehalten.

1a) Beim späteren Verkauf über EK sollte aber dann nur noch die Differenz ("Kursgewinn") besteuert werden.

z.B. Verkauf zu 1€ -> 1-0,65=0,35 Gewinn als Besteuerungsgrundlage.

1b) Ein Verkauf unter EK ("mit Verlust") sollte aber dann eine Steuerrückerstattung zur Folge haben

z.B. Verkauf zu 0,25€ -> 0,65-0,25=0,40 Verlust als Rückerstattungsgrundlage.


Fall 2

Die MGXR werden mit EK=0€ ins Depot gebucht. D.h. vorerst keine Steuern weil 25% von 0 bleiben 0.

Bei Verkauf wird der komplette VK besteuert. Man verkauft immer mit Gewinn weil EK=0.


Also:

Beim Verkauf zu 1€ entweder
* beim Einbuchen 0,65€ und beim Verkauf 0,35€ versteuern
oder
* beim Einbuchen 0€ und beim Verkauf 1€ versteuern.

Alles ohne Gewähr und im Zweifel den StB bemühen.
 
aus der Diskussion: MGX Minerals plant für 2016 den Magnesium-Markteintritt
Autor (Datum des Eintrages): t9p  (18.07.19 20:40:13)
Beitrag: 5,714 von 6,796 (ID:61059202)
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