Also wie gesagt, der Abspaltungsvorgang an sich (sprich die Einbuchung ins Depot) sollte egtl. ein steuerneutraler Vorgang sein. Aber: Rechnerisch bleibt es sich egal. Es ändern sich nur die Besteuerungszeitpunkte. Fall 1 Wie bei Ibizenco. Den MGXR Aktien wird ein "fiktiver" EK zugeschrieben (hier 0,6559 € für den 1. Stichtag und 0,374644 € für den 2. Stichtag). Darauf werden (fälschlicherweise?) sofort Kapitalertragsteuern einbehalten. 1a) Beim späteren Verkauf über EK sollte aber dann nur noch die Differenz ("Kursgewinn") besteuert werden. z.B. Verkauf zu 1€ -> 1-0,65=0,35 Gewinn als Besteuerungsgrundlage. 1b) Ein Verkauf unter EK ("mit Verlust") sollte aber dann eine Steuerrückerstattung zur Folge haben z.B. Verkauf zu 0,25€ -> 0,65-0,25=0,40 Verlust als Rückerstattungsgrundlage. Fall 2 Die MGXR werden mit EK=0€ ins Depot gebucht. D.h. vorerst keine Steuern weil 25% von 0 bleiben 0. Bei Verkauf wird der komplette VK besteuert. Man verkauft immer mit Gewinn weil EK=0. Also: Beim Verkauf zu 1€ entweder * beim Einbuchen 0,65€ und beim Verkauf 0,35€ versteuern oder * beim Einbuchen 0€ und beim Verkauf 1€ versteuern. Alles ohne Gewähr und im Zweifel den StB bemühen. |
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aus der Diskussion: | MGX Minerals plant für 2016 den Magnesium-Markteintritt |
Autor (Datum des Eintrages): | t9p (18.07.19 20:40:13) |
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