Hallo, -Im Jahr 2017 hat der Ehemann einen Gewinn von 6000 € aus dem Verkauf von Aktien erwirtschaftet. -Im Jahr 2018 hat die Ehefrau einen Verlust von 4000 € aus dem Verkauf von Aktien erwirtschaftet. -Es gibt eine Zusammenveranlagung für die Steuerpflichtigen. -Frage: Kann der Verlust der Ehefrau (2018) mit dem Gewinn des Ehemanns(2017) ausgeglichen werden? |
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aus der Diskussion: | Aktienverlust Ausgleich |
Autor (Datum des Eintrages): | Esi69 (21.07.19 09:40:04) |
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