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Hallo,
-Im Jahr 2017 hat der Ehemann einen Gewinn von 6000 € aus dem Verkauf von Aktien erwirtschaftet.

-Im Jahr 2018 hat die Ehefrau einen Verlust von 4000 € aus dem Verkauf von Aktien erwirtschaftet.

-Es gibt eine Zusammenveranlagung für die Steuerpflichtigen.

-Frage: Kann der Verlust der Ehefrau (2018) mit dem Gewinn des Ehemanns(2017) ausgeglichen werden?
 
aus der Diskussion: Aktienverlust Ausgleich
Autor (Datum des Eintrages): Esi69  (21.07.19 09:40:04)
Beitrag: 1 von 2 (ID:61072561)
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