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[posting]61092808[/posting]*
(35) TRANSAKTIONEN MIT NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die vom
berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden
bzw. die auf das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss
nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits
als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen
werden.
Nahe stehende Personen des Behrens Konzerns sind grundsätzlich
der Alleinvorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrates
sowie deren nahe Familienangehörige. Nahe stehende Unternehmen
sind die diesen Personen zurechenbaren Unternehmen.
Als nahe stehendes Unternehmen kommt damit insbesondere
die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH, Ahrensburg, in
Betracht.
Neben den an den Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder gezahlten
Vergütungen (Textziffer 36) bestanden mit nahe
stehenden Personen bzw. ihnen zuzurechnenden Unternehmen
in der Berichtsperiode die folgenden Geschäftsbeziehungen:
Anstellungsverträge mit nahe stehenden Personen
Aus drei Anstellungsverträgen mit nahe stehenden Personen
resultierten Personalaufwendungen in Höhe von T€ 327
(Vorjahr: T€ 307).
Beratungsverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Andreas Uelhoff erbrachte
außerhalb seiner Aufsichtsratstätigkeit Dienstleistungen im
Bereich Investor Relations und Finanzierung. In diesem
Zusammenhang sind im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe
von T€ 86 (Vorjahr T€ 169) angefallen.
Darlehen über die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH
Im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung der Behrens AG
haben der Vorstand und seine Ehefrau der Gesellschaft ein verfügungsbeschränktes
Nachrang-Darlehen in Höhe von
EUR 7,5 Mio. (Laufzeit 5 Jahre, Zinssatz 4,5 % bis 7,5 %)
gewährt, das am Verlust teilnimmt.
Das Darlehen wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2016
bereitgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war die Gewährung
des Gesellschafterdarlehens durch die Eheleute Fischer-Zernin
und die Refinanzierung der VR Bank Altötting eG erforderlich,
da die Finanzierungspartner (Commerzbank, Patrimonium)
das Darlehen in der vereinbarten Form als eine Stärkung der
wirtschaftlichen Eigenkapitalsituation angesehen haben und
zu einer Voraussetzung für ihr Engagement gemacht haben.
Auch die neue Finanzierung über die Immobilie in Ahrensburg
hat den vertragsgemäßen Fortbestand des Gesellschafterdarlehens
zur Voraussetzung. Sämtliche Ansprüche aus dem
Darlehen haben der Vorstand und seine Ehefrau an die BeA
[S.70]
Beteiligungsgesellschaft mbH abgetreten, so dass das Darlehen
unter Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen
ausgewiesen wird. Die Liquidität aus dem Darlehen
steht dem Konzern nicht zur dispositiven Verfügung, da der
gesamte Darlehensbetrag an die darlehensgewährende Bank
der Eheleute Fischer-Zernin als Sicherheit verpfändet ist.
Darüber hinaus hatte der Vorstand ein selbstschuldnerisches
Garantieversprechen zu Gunsten der Behrens AG abgegeben.
Die aus den vorgenannten Sachverhalten resultierenden Aufwendungen
(Darlehens- und variabler Zins) beliefen sich für die
Gesellschaft in der Berichtsperiode insgesamt auf T€ 338
(Vorjahr: T€ 338). Die BeA Beteiligungsgesellschaft hat auf
den variablen Zins für das Geschäftsjahr 2018 verzichtet (T€ 225).
Auf die Avalprovision sowie den variablen Zins hat Herr Tobias
Fischer-Zernin bzw. die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH für
das Geschäftsjahr 2017 verzichtet (T€ 225). Für den Fall, dass
Herr Tobias Fischer-Zernin Zahlungen im Zusammenhang mit
den Marketingaufwendungen der Jahre 2012 bis 2014 an die
Joh. Friedrich Behrens AG zu leisten hat, leben die fällige und
anteilige Avalprovision für 2017 sowie der variable Zins für
2017 für das Gesellschafterdarlehen bis maximal zu dem
Zahlungsbetrag wieder auf.


Maßnahmen im Zusammenhang mit einer aktienrechtlichen Sonderprüfung
Von nahe stehenden Unternehmen, die Familienangehörigen
des Vorstands zuzurechnen sind, wurden bis zum Jahr 2014
Marketingdienstleistungen erbracht, die Gegenstand einer
aktienrechtlichen Sonderprüfung waren.
Im Geschäftsjahr 2016 hat sich der Aufsichtsrat entschieden,
die Feststellungen der Sonderprüfer gerichtlich würdigen zu
lassen. Das Verfahren ist noch schwebend. Der Streitwert für
die bis zum Jahr 2014 erbrachten Marketingdienstleistungen
wurde auf T€ 435 festgesetzt. Derzeit laufen zwischen den
Parteien fortgeschrittene Vertragsverhandlungen über einen
gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich, der insbesondere eine
Zahlung in Höhe von EUR 285.000,00 seitens des Vorstands
an die Behrens AG zum Gegenstand hat. Die Parteien haben
sich über die wesentlichen Eckpunkte geeinigt, Detailverhandlungen
laufen noch. Der Vergleichsvorschlag soll in der nächsten
Hauptversammlung zur Abstimmung gebracht werden.
Geschäftsbeziehungen mit Joint Ventures
Der Konzern führt Transaktionen mit Joint Ventures durch,
die Teil der normalen Geschäftstätigkeit sind und wie unter
fremden Dritten abgewickelt werden. Es handelt sich dabei im
Wesentlichen um Warenlieferungen. Das Geschäftsvolumen
lässt sich wie folgt quantifizieren:
....

 
aus der Diskussion: Joh. Friedrich Behrens AG - Nägel mit Köpfen?
Autor (Datum des Eintrages): dekrug  (25.07.19 13:59:10)
Beitrag: 979 von 1,094 (ID:61104088)
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