[posting]61092808[/posting]* (35) TRANSAKTIONEN MIT NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Nahe stehende Personen des Behrens Konzerns sind grundsätzlich der Alleinvorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie deren nahe Familienangehörige. Nahe stehende Unternehmen sind die diesen Personen zurechenbaren Unternehmen. Als nahe stehendes Unternehmen kommt damit insbesondere die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH, Ahrensburg, in Betracht. Neben den an den Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder gezahlten Vergütungen (Textziffer 36) bestanden mit nahe stehenden Personen bzw. ihnen zuzurechnenden Unternehmen in der Berichtsperiode die folgenden Geschäftsbeziehungen: Anstellungsverträge mit nahe stehenden Personen Aus drei Anstellungsverträgen mit nahe stehenden Personen resultierten Personalaufwendungen in Höhe von T€ 327 (Vorjahr: T€ 307). Beratungsverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Andreas Uelhoff erbrachte außerhalb seiner Aufsichtsratstätigkeit Dienstleistungen im Bereich Investor Relations und Finanzierung. In diesem Zusammenhang sind im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von T€ 86 (Vorjahr T€ 169) angefallen. Darlehen über die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH Im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung der Behrens AG haben der Vorstand und seine Ehefrau der Gesellschaft ein verfügungsbeschränktes Nachrang-Darlehen in Höhe von EUR 7,5 Mio. (Laufzeit 5 Jahre, Zinssatz 4,5 % bis 7,5 %) gewährt, das am Verlust teilnimmt. Das Darlehen wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 bereitgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war die Gewährung des Gesellschafterdarlehens durch die Eheleute Fischer-Zernin und die Refinanzierung der VR Bank Altötting eG erforderlich, da die Finanzierungspartner (Commerzbank, Patrimonium) das Darlehen in der vereinbarten Form als eine Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalsituation angesehen haben und zu einer Voraussetzung für ihr Engagement gemacht haben. Auch die neue Finanzierung über die Immobilie in Ahrensburg hat den vertragsgemäßen Fortbestand des Gesellschafterdarlehens zur Voraussetzung. Sämtliche Ansprüche aus dem Darlehen haben der Vorstand und seine Ehefrau an die BeA [S.70] Beteiligungsgesellschaft mbH abgetreten, so dass das Darlehen unter Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen ausgewiesen wird. Die Liquidität aus dem Darlehen steht dem Konzern nicht zur dispositiven Verfügung, da der gesamte Darlehensbetrag an die darlehensgewährende Bank der Eheleute Fischer-Zernin als Sicherheit verpfändet ist. Darüber hinaus hatte der Vorstand ein selbstschuldnerisches Garantieversprechen zu Gunsten der Behrens AG abgegeben. Die aus den vorgenannten Sachverhalten resultierenden Aufwendungen (Darlehens- und variabler Zins) beliefen sich für die Gesellschaft in der Berichtsperiode insgesamt auf T€ 338 (Vorjahr: T€ 338). Die BeA Beteiligungsgesellschaft hat auf den variablen Zins für das Geschäftsjahr 2018 verzichtet (T€ 225). Auf die Avalprovision sowie den variablen Zins hat Herr Tobias Fischer-Zernin bzw. die BeA Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2017 verzichtet (T€ 225). Für den Fall, dass Herr Tobias Fischer-Zernin Zahlungen im Zusammenhang mit den Marketingaufwendungen der Jahre 2012 bis 2014 an die Joh. Friedrich Behrens AG zu leisten hat, leben die fällige und anteilige Avalprovision für 2017 sowie der variable Zins für 2017 für das Gesellschafterdarlehen bis maximal zu dem Zahlungsbetrag wieder auf. Maßnahmen im Zusammenhang mit einer aktienrechtlichen Sonderprüfung Von nahe stehenden Unternehmen, die Familienangehörigen des Vorstands zuzurechnen sind, wurden bis zum Jahr 2014 Marketingdienstleistungen erbracht, die Gegenstand einer aktienrechtlichen Sonderprüfung waren. Im Geschäftsjahr 2016 hat sich der Aufsichtsrat entschieden, die Feststellungen der Sonderprüfer gerichtlich würdigen zu lassen. Das Verfahren ist noch schwebend. Der Streitwert für die bis zum Jahr 2014 erbrachten Marketingdienstleistungen wurde auf T€ 435 festgesetzt. Derzeit laufen zwischen den Parteien fortgeschrittene Vertragsverhandlungen über einen gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich, der insbesondere eine Zahlung in Höhe von EUR 285.000,00 seitens des Vorstands an die Behrens AG zum Gegenstand hat. Die Parteien haben sich über die wesentlichen Eckpunkte geeinigt, Detailverhandlungen laufen noch. Der Vergleichsvorschlag soll in der nächsten Hauptversammlung zur Abstimmung gebracht werden. Geschäftsbeziehungen mit Joint Ventures Der Konzern führt Transaktionen mit Joint Ventures durch, die Teil der normalen Geschäftstätigkeit sind und wie unter fremden Dritten abgewickelt werden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Warenlieferungen. Das Geschäftsvolumen lässt sich wie folgt quantifizieren: .... |
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aus der Diskussion: | Joh. Friedrich Behrens AG - Nägel mit Köpfen? |
Autor (Datum des Eintrages): | dekrug (25.07.19 13:59:10) |
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