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@LeDax
Die Anpassungsregeln der Commerzbank bei einigen DAX-KOs hast du gefunden. Alle Achtung! Bei Aktien (je nach Index-Zugehörigkeit) können wieder andere Anpassungsregeln gelten. Bei der Commerzbank kann ich immerhin noch das eine oder andere finden. Völlig undurchsichtig ist UBS.

Bleiben wir bei den DAX-KOs der Commerzbank. Die Anpassungsregeln lesen sich wie Stacheldraht. Man denkt: „Da ist aber auch alles haarklein beschrieben. Nur die Doofen können den Anpassungsbetrag nicht ausrechnen.“ Dann kommt folgender Satz:

„Für jeden neuen Anpassungszeitraum wird die Knock-Out-Barriere an dem in diesen Anpassungszeitraum fallenden Anpassungstag von der Emittentin unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden Marktgegebenheiten (insbesondere unter Berücksichtigung der Volatilität) nach billigem Ermessen festgelegt.“

Alles klar. Billiges Ermessen.

Man kann ein paar Tage lang sich die tägliche Erhöhung einer KO-Barriere ansehen. Dann merkt man, dass die Erhöhung nicht so schlimm ist. Trotzdem finde ich KOs mit Endfälligkeit schöner. Einen KO wird man sowieso nicht monatelang halten wollen.
 
aus der Diskussion: Erhöhung Knock-Out bei Open-End
Autor (Datum des Eintrages): Heckenrose  (31.07.19 13:55:56)
Beitrag: 3 von 6 (ID:61143149)
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