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Hallo, habe mich gerade mal wieder in meinem Depot umgeschaut und bin auf meine urpsr. 10.000 EUR WGF H 04 gestossen.

Ich habe bisher gar nichts gemacht, sondern die Ausbuchung einfach registriert nach Auszahlung des Minimalbetrages.

Muss man die Forderung eigentlich noch extra beim Insolvenzverwalter anmelden oder nicht - danke schon mal für Rückäußerungen.

EH
 
aus der Diskussion: WGF-Anleihen
Autor (Datum des Eintrages): Eulenhorst  (02.08.19 21:29:40)
Beitrag: 868 von 896 (ID:61164881)
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