Hallo, habe mich gerade mal wieder in meinem Depot umgeschaut und bin auf meine urpsr. 10.000 EUR WGF H 04 gestossen. Ich habe bisher gar nichts gemacht, sondern die Ausbuchung einfach registriert nach Auszahlung des Minimalbetrages. Muss man die Forderung eigentlich noch extra beim Insolvenzverwalter anmelden oder nicht - danke schon mal für Rückäußerungen. EH |
|
aus der Diskussion: | WGF-Anleihen |
Autor (Datum des Eintrages): | Eulenhorst (02.08.19 21:29:40) |
Beitrag: | 868 von 896 (ID:61164881) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |