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[posting]61164881[/posting]
Zitat von Eulenhorst: Hallo, habe mich gerade mal wieder in meinem Depot umgeschaut und bin auf meine urpsr. 10.000 EUR WGF H 04 gestossen.

Ich habe bisher gar nichts gemacht, sondern die Ausbuchung einfach registriert nach Auszahlung des Minimalbetrages.

Muss man die Forderung eigentlich noch extra beim Insolvenzverwalter anmelden oder nicht - danke schon mal für Rückäußerungen.

EH


... hmm - aber Du hast bis dato immerhin ein paar Quotenzahlungen erhalten, das Verfahren ist als solches noch nicht abgeschlossen und von Ausbuchung kann doch bis dahin längst noch keine Rede sein.

Außer Du hättest sie selbst beantragt, wovon eher abzuraten gewesen wäre, zumal die Rechtslage vom BFH bzgl. steuerlicher Anerkennung und Verrechnung des Verlusts zwar eindeutig entschieden war, bis BMF mit widersinniger Begründung erstmal alles wieder auf Null zurückgedreht hat. Ergo wäre Abwarten hier mE das Mittel der Wahl.

Anmelden muss man nichts mehr, die diversen Teilauskehrungen kamen ja alle auch so via Clearstream an die Bank, und es gibt daher einen gemeinsamen Vertreter, für die meisten WGF Bonds Nieding&Barth. Da konnte und kann man sich mW mit Bestandsnachweis anmelden und erhält dann sowas wie einen Newsletter, der wiederum mW aber zukünftig nicht mehr regelmäßig kommen soll, sondern nur noch falls es etwas Neues zu berichten gibt. Mit Bestandsnachweis stehen Dir seitens Dr. Bähr White&Case auch die nichtöffentlichen Verfahrensinformationen und Zwischenberichte zu. Näheres dazu siehe zB hier: https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/wgf/
 
aus der Diskussion: WGF-Anleihen
Autor (Datum des Eintrages): albondy  (03.08.19 00:39:34)
Beitrag: 869 von 896 (ID:61165832)
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