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[posting]61237548[/posting]
Genehmigtes Kapital I und II ist nicht gleichzusetzen mit einer Kapitalerhöhung....natürlich kann diese nie ausgeschlossen werden....

Als Vorstand würde ich mir immer einen gewisses Genehmigtes Kapital einräumen lassen....

Denke, dass es auch Kapitalerhöhungen geben wird, aber eher im kleineren Bereich....das zeigt schon das Volumen des Genehmigten Kapitals.
 
aus der Diskussion: Baumot nach Kapitalherabsetzung
Autor (Datum des Eintrages): Fliese79  (13.08.19 09:54:45)
Beitrag: 7,104 von 13,065 (ID:61238316)
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