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[posting]61284898[/posting]ob ein Mittel Krebsgefahr hervorruft, kann kein Gesetz regeln, dass ist ein naturwissenschaftliche Frage. Der Gesetzgeber kann nur bewerten, ob das Risiko so hoch ist, dass ein Warnhinweis angebracht werden muss.

Trotzdem kann ein Gericht im Einzelfall von dieser Wertung abweichen, braucht dafür aber gute Argumente (in der ersten Instanz mit einer Jury oft auch sehr emotionale Argumente wie "der arme Mann gegen den bösen Konzern"). Die guten Argumente sind weniger geworden, wenn der Warnhinweis jetzt entfällt.
 
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Autor (Datum des Eintrages): xylophon  (18.08.19 16:41:39)
Beitrag: 4,411 von 24,864 (ID:61285612)
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