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[posting]61281537[/posting]
Zitat von hedgehog48: Wieso schweigt hier alles zur ultimativen Wende?
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EPA bestätigt einfache ihre bisherige Position und ihre Bewertung betrifft nur den Wirkstoff Glyphosat.

Die 3 bisherigen Gerichtsentscheide betreffen die spezifische Produktelinie "Roundup", die neben dem Wirkstoff auch noch etliche Beistoffe enthalten, einer davon wird als kritisch eingestuft (in Kombination mit Glyphosat) und ist 2016 in der EU verboten worden.
Die Klägeranwälte werfen Monsanto/Bayer vor, dass sie das Risikopotential diese Beistoffes sehr früh kannten und dies grobfahrlässig bis zum heutigen Tag einsetzen . Dies belegen sie durch interne e-mails und andere Korrespondenz und die Juryurteile sind auf Basis dieser Fakten gefällt worden.
Am Sachverhalt hat sich somit nichts geändert.
Ich gehe davon aus, dass mit dem erwarteten Vergleich die Produkte mit einem Warnhinweis versehen werden. In dem Sinne ist es für die Hersteller auch eine Risikoabsicherung von bisher noch nicht erkannten Risiken oder eben noch kontrovers diskutierten Einschätzungen (IARC vs. EPA) des Wirkstoffes.
Leider sind die staatlichen Zulassungsbehörden sehr stark verpolitisiert (nicht erst seit Trump!) und deshalb ist diese staatliche Intervention (Warnhinweis) nur eine Momentaufnahme. Massgebend und damit bestimmend für die breite Wahrnehmung des Herbizids in der Bevölkerung wird das nächstinstanzliche Urteil im Falle Johnson sein. Das EPA hat in der Vergangenheit auch schon ihre eigenen Einschätzungen revidiert . Dies ist ja auch keine Schwäche, wenn neue Erkenntnisse vorliegen und der Vorsorgeschutz oberste Prämisse wäre.
 
aus der Diskussion: ► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄
Autor (Datum des Eintrages): Briglina  (19.08.19 19:56:06)
Beitrag: 4,412 von 24,916 (ID:61293835)
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