Hallo Zusammen, ich bin hier neu und hoffe auf gute Zusammenarbeit :-) jedoch möchte mal direkt eine Hypothese aufstellen. es betrifft die besteuerung von etfs und die vorabpauschale. bitte korrigiert meinen gedankengang wenn ich falsch liege. grundannahmen: pauschbetrag 801€, verlusttopf: 0€, etf: thesaurierer angenommen ich kaufe einen etf am 01.01.19 für 10000€ dieser steigt über das jahr um 5%. am ende des jahres veräußere ich diesen für 10500€. gewinn also 500€, sodass darauf natürlich steuern anfallen bzw. vorabpauschale gezahlt werden muss soweit so das grundsätzliche. angenommen ich kaufe einen etf am 01.01.18 für 10000€ ende des jahres weist dieser einen wert von 9500€ auf. 1. ich behalte den etf und zahle keine steuern für 2018, da kein gewinn erwirtschaftet wurde. 2019 steigt der etf auf 10100€, sodass nun für 2019 steuern bzw. abgst. auf die 600€ gezahlt werden müssen. soweit korrekt? 2. ich veräußere den etf ende 2018 mit 500€ verlust, sodass mein verlusttopf bei -500€ steht. steuern werden keine gezahlt, da es ein verlustjahr ist. ich kaufe direkt im anschluß den selben etf für 9500€ (ordergebühren außen vor). dieser steigt im jahr 2019 auf 10100€... mein gewinn beträgt nun 600€. darauf wollen steuern gezahlt werden, allerdings habe ich meinen verlust von 500€ noch in den büchern. gehe ich richtig der annahme, dass nun zunächst dieser ausgeglichen wird, sodass ich nun auf die verbleibenden 100€ gewinn steuern zahlen muss? meine these: verluste sollten ende des jahres realisiert werden, damit im falle eines ausgeschöpften steuerfreibetrages weniger steuern anfallen..... ich hoffe ihr versteht was ich meine und bin auf eure meinungen gespannt :-) grüße nordmann |
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aus der Diskussion: | Verlusttopf füttern.... |
Autor (Datum des Eintrages): | Nordmann1987 (23.08.19 20:29:13) |
Beitrag: | 1 von 4 (ID:61330825) |
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