[posting]61355503[/posting]Lächerlich! An welche Gerichtsebene soll diese Strafanzeige gestellt werden? Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Verfehlungen der AfD bzgl. der Liste ja weitestgehend bestätigt - die Listen-Kandidaten 31 bis 61 bleiben nach dieser Entscheidung weiterhin gesperrt. Der AfD geht es wohl mehr um das hier (aus Deinem Link): Das wichtigste an ihrer Anzeige ist ihre öffentliche Vermeldung. Medienwirksames für den Opfermythos lässt sich im Wahlkampf ja immer gut bemühen ... ganz die AfD in ihren allseits bekannten Methoden. |
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aus der Diskussion: | Das Experiment! Moderierter Thread zum Thema „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“ |
Autor (Datum des Eintrages): | TimeTunnel (28.08.19 09:07:15) |
Beitrag: | 88 von 90 (ID:61357198) |
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