Fenster schließen  |  Fenster drucken

[posting]61355503[/posting]Lächerlich!

An welche Gerichtsebene soll diese Strafanzeige gestellt werden?

Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Verfehlungen der AfD bzgl. der Liste ja weitestgehend bestätigt - die Listen-Kandidaten 31 bis 61 bleiben nach dieser Entscheidung weiterhin gesperrt. Der AfD geht es wohl mehr um das hier (aus Deinem Link): Das wichtigste an ihrer Anzeige ist ihre öffentliche Vermeldung.

Medienwirksames für den Opfermythos lässt sich im Wahlkampf ja immer gut bemühen ... ganz die AfD in ihren allseits bekannten Methoden.
 
aus der Diskussion: Das Experiment! Moderierter Thread zum Thema „Wahlen in Sachsen – Farce oder regelkonform?“
Autor (Datum des Eintrages): TimeTunnel  (28.08.19 09:07:15)
Beitrag: 88 von 90 (ID:61357198)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE