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Bis zum 27. August 2019, 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) („Meldestichtag“), ist das Delisting-Erwerbsangebot für 10.341.906 Constantin-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 11,05% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.
2.

Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 74.353.541 Constantin-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 79,44% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. Die Beteiligung wird der Highlight Event and Entertainment AG sowie Herrn Bernhard Burgener und Frau Rosmarie Burgener gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG und zudem der Highlight Event and Entertainment AG auch gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
3.

Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Constantin-Aktien oder Instrumente betreffend Constantin-Aktien im Sinne der §§ 38, 39 WpHG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Constantin-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.
4.

Die Gesamtzahl der Constantin-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der in Ziffer 2 aufgeführten, von der Bieterin unmittelbar gehaltenen Constantin-Aktien, beläuft sich zum Meldestichtag auf 84.695.447 Constantin-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 90,49% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.
 
aus der Diskussion: CONSTANTIN MEDIEN - Potenzial zur Kursrakete
Autor (Datum des Eintrages): straßenköter  (28.08.19 11:39:43)
Beitrag: 8,212 von 8,230 (ID:61358839)
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